Tagungsbeitrag

Thumm, Martin:

Brandschutz in Baudenkmalen - die Probleme und Beispiele

Glaubt man der Statistik, so sind neben der Brandstiftung und dem Blitzschlag die menschliche Nachlässigkeit und Fahrlässigkeit die häufigsten Ursachen für die Entstehungen von Bränden in Altbauten und Baudenkmalen. Die Brände bilden nicht nur eine Gefahr durch die "Bedrohung für Leib und Leben", sie sind oft auch mit dem "Verlust von wertvollem Kulturgut" verbunden. Letzteres kulminiert bei Baudenkmalen, wenn sie zugleich als Museen fungieren.
Der Wert eines Baudenkmals liegt in seinem Wert als Dokument, in seiner Dokumentenechtheit. Alle Abweichungen davon bedeuten eine Beeinträchtigung des Denkmalwertes bis hin zum möglichen Verlust der Denkmaleigenschaft. Dem Schutz von Museumsgütern gilt zusätzliche Aufmerksamkeit.

Der Nachweis des Brandschutzes unterliegt der Regelung durch die Landesbauordnungen, die auf Neubauten oder Veränderungen im Altbau ausgerichtet sind, nicht aber auf die unveränderte Erhaltung von Baudenkmalen. Den in diesem Zusammenhang geforderten, oft weitgehenden Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen durch die Bauaufsichtsbehörden stehen die Maßgaben des Denkmalschutzes in der Regel diametral entgegen. Denn alle Denkmalschutzgesetze der Länder fordern gleichermaßen, dass Baudenkmale in ihrem Bestand zu sichern und vor Veränderungen oder gar Zerstörungen zu bewahren sind.
Einem möglichen "verordneten" Niedergang eines Baudenkmals kann nur durch differenziertes Vorgehen und der Wahrnehmung des Ermessensspielraums bei der Abwägung der Gesetzeslage, Auslegung und Anwendung der Richtlinien und DIN-Vorschriften entgegengewirkt werden.
Möglichen Konflikten kann dabei begegnet werden durch
1. vorbeugende Maßnahmen (z. B. ausreichende Kenntnis des Bauwerks, Brandmelder, Löschmittel),
2. Kompensationsmaßnahmen in der Nutzung und Aufsicht (z. B. Besucherzahl),
3. Auslegung und Anwendung des in jeder Landesbauordnung enthaltenen "Bestandsschutzes",
4. Bestimmung des Gefährdungsgrades durch realistische Einschätzung der Brandlasten (z. B. Lehmdecken),
5. zusätzliche brandbekämpfende, brandverzögernde und schadensmindernde Maßnahmen (z. B. Verstärkung der Konstruktion, Technik Rauchabschluss, Luftstromlenkung),
6. spezielle Maßnahmen bei besonders hochwertigem Kulturgut (z. B. "eisernen Vorhang", Sauerstoffabschluss).
Vor diesem Hintergrund lassen sich in der Regel im Konsens mit allen Beteiligten denkmalverträgliche Lösungen entwickeln.

Immer gilt: Kein Fall gleicht dem anderen! -
und: Vorbeugender Brandschutz ist der wirksamste Brandschutz!

Prof. Dipl.-Ing. (BDA, DWB) Martin Thumm, 1966 Studium der Architektur an der TU Braunschweig, 1974 wiss. Assistent am Lehrstuhl für Architektur- und Stadtbaugeschichte, 1978 freischaffender Architekt, 1982 Denkmalpfleger, Konservator am Institut für Denkmalpflege (heute Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege), seit 1989 Professur für Baugeschichte, Bauaufnahme und Denkmalpflege an der Fachhochschule in Hildesheim, außerdem als Architekt und Gutachter tätig
weitere Infos unter: http://www.hawk-hhg.de/kulturgut/149248.php


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