Conference paper
Ringbeck, Birgitta:
Die Welterbekonvention - Rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen
Das von über 180 Staaten unterzeichnete Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt ist das erfolgreichste völkerrechtliche Instrument der UNESCO. In einer beispiellosen Gemeinschaftsaktion von Regierungen und Fachorganisationen sind damit bislang 830 Natur- und Kulturerbestätten in 138 Ländern in den universellen Kontext der Geschichte der gesamten Menschheit gestellt worden. Die Unterzeichnung des Übereinkommens der Welterbekonvention ist in erster Linie eine Selbstverpflichtung auf die im Land bestehenden gesetzlichen Regelungen und Verfahren. Gleichzeitig wird die Einhaltung der in der Konvention und in den Richtlinien festgehaltenen Grundsätze in Verbindung mit den einschlägigen Konventionen und Charten von der UNESCO selbst, von ICOMOS und vom Europarat verbindlich zugesichert. Mit dem Verzicht auf eine lediglich nationale Inanspruchnahme ist ein partieller Souveränitätsverzicht und die Anerkennung internationaler Standards verbunden.
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